AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlung: Die Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“ ist Vermittler des Berherbergungsvertrages zwischen Gast (Mieter) und dem Besitzer des Urlaubquartiers (Vermieter). Die Haftung beschränkt sich deshalb auf die ordnungsgemäße Vermittlung. Die Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“ schliesst den Mietvertrag im Namen und Vollmacht des Vermieters ab. Dies umfasst sämtliche im direkten Zusammenhang stehende abzugebende oder anzunehmende Erklärungen. Falls der Objektvermittlungsvertrag (Vermieter - Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“) dem Vermittler berechtigt Zahlungen entgegen zu nehmen, werden die Einzahlungen per Sicherungsschein abgesichert.

Grundlage des Beherbergungsvertrages: Die im Onlinekatalog www.seen-sucht.com eingestellten Objektbeschreibungen und Mietpreise sind Grundlage des zwischen Gast und Vermieter geschlossenen Beherbergungsvertrages.

Nebenabreden: Nebenabreden zum Beherbergungsvertrag durch den Gast oder Vermieter sind unwirksam sofern diese nicht durch die Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“ schriftlich bestätigt wurden.

Buchung: Die Buchung des Urlaubquartiers ist für den Gast (Mieter) und dem Vermittler nach deren Unterschrift auf dem von der Unterkunftsvermittlung Seen-Sucht zur Verfügung gestellten Mietvertrag rechtsverbindlich.

Buchungsbestätigung: Die Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“ bestätigt unverzüglich nach Zustandekommen des Beherberungsvertrages die Buchung gegenüber dem Mieter in schriftlich Form und gegenüber dem Vermieter in der im Objektvermittlungsvertrag vereinbarten Form.

Fälligkeit der Anzahlung und Restzahlung: 8 Tage nach schriftlicher Bestätigung des Beherbergungsvertrages durch die Unterkunftsvermittlung Seen-Sucht ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Buchungssumme fällig. 30 Tage vor Anreisetag ist die Restbetrag fällig. Der Mieter überweist die Beträge auf das im Mietvertrag angegebene Konto. Die Abrechnungsvorgänge zwischen der Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“ und dem jeweiligen Vermieter sind in dem zugehörigen Objektvermittlungsvertrag zugrunde gelegt.

Anreise/Abreise: Wenn keine Sondervereinbarung mit dem Verwalter getroffen wurde findet die Schlüsselübergabe am Anreisetag zwischen 15 und 18 Uhr statt. Bei Abreise übergeben Sie das Objekt bis 10 Uhr besenrein an den Verwalter, entsorgen den Abfall, verschliessen alle Fenster und Türen und waschen das Geschirr ab oder räumen den Geschirrspüler aus.

Verpflichtungen Vermieter: Der Vermieter verpflichtet sich das gemietete Urlaubquartier von 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bis 10:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand entsprechend den Beschreibungen im Onlinekatalog www.seen-sucht.com zur Verfügung zu stellen.

Verpflichtungen Mieter: Der Mieter verpflichtet sich das überlassene Urlaubsquartier sowie die Einrichtung während der Mietdauer sorgsam zu behandeln, den Müll während der Mietdauer in die dafür vorgesehen Abfallbehältnisse ordnungsgemäß zu entsorgen sowie die an der Mietsache entstandenen Schäden oder Verluste dem Vermieter oder dem Verwalter des Urlaubquartieres unverzüglich zu melden. Grundsätzlich haftet der Mieter für die durch ihn oder seine Begleitpersonen und erlaubten Haustiere verursachten Schäden. Bei nicht ordnungsgemäßem oder beschädigtem Zustand am oder im Urlaubsquartier kann die Kaution (sofern vereinbart) einbehalten werden. Eine Quittung darüber muss vom Verwalter ausgestellt werden. Sollte die Kautionshöhe den Schaden unterschreiten ist die Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice Seen-Sucht berechtigt die Adressdaten des Mieters zur Einigung und Schadensregulierung an den Vermieter zu übermitteln.

Zusätzliche Personen: Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist bis zur vom Vermieter angegebenen Maximalanzahl zulässig nachdem die Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“ informiert wurde. Dies ist mit einem (nach Absprache) zusätzlichen Mietzins pro Übernachtung zu vergüten. Ansonsten ist eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte untersagt.

Haustiere: Haustiere sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung und zusätzlichem Mietzins zulässig. Da einige Urlaubsquartiere an Allergiker vermietet werden drohen bei Zuwiderhandlung erhebliche Schadensersatzansprüche.

Rauchen: In allen Urlaubsquartieren ist das Rauchen nicht gestattet auch wenn Aschenbecher vorhanden sind. Wir bitten Sie zum Rauchen vor die Tür zu gehen bzw dies vorab mit dem Vermieter/ Verwalter zu klären.

Reklamationen: Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an den Verwalter. Selbstverständlich können Sie sich auch uns wenden. Wir werden dann versuchen Sie nach Rücksprache mit dem Vermieter zufrieden zu stellen. Bitte beachten Sie, dass bei vorzeitiger Abreise wegen schlechtem Wetter keine Mietpreiserstattung erfolgt. Bei einem erheblichen Mangel dürfen wir versuchen dieses unmittelbar abzustellen bevor dieser ein Grund zur Vertragskündigung darstellt.

Stornierung: Für die Stornierung eines gebuchten Urlaubquartiers gelten für den Gast und dem Vermieter die für Beherbergungsverträge geltenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hiernach hat der Gast im Falle der Stornierung dem Vermieter den sogenannten Mietausfallschaden zu ersetzen sofern das Urlaubquartier nicht weitervermietet werden konnte. Aus diesem Grunde empfiehlt die Unterkunftsvermittlung & Urlaubservice „Seen-Sucht“ dem Gast den Abschluss einer Reiseversicherung (Reiserücktrittskosten, Reiseabbruchkosten). Der Rücktritt vom Mietvertrag ist der Unterkunftsvermittlung & Urlaubsservice „Seen-Sucht“ unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

Mietausfallschäden:
bis 30 Tage vor gebuchtem Mietantritt 2% der Buchungssummebis 14 Tage vor gebuchtem Mietantritt 25% der Buchungssumme
bis 4 Tage vor gebuchtem Mietantritt 50% der Buchungssumme
bis 24 Std. vor gebuchtem Mietantritt oder Nichtanreise 100% der Buchungssumme

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Berlin.

Wirksamkeit: Sollte einer dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.