Angelinformationen

Angelinformationen - Binnengewässer in M-V

Ein Paradies wartet auf die Jünger des St. Petrus, dem Schutzheiligen der Angler. Zwischen den Strömen Elbe und Oder finden sie mehr als 2000 große, mittlere und kleine Seen, wunderschöne Flachlandflüsse, manch reizvollen Salmonidenbach und ungezählte Teiche, Kanäle, Fließe, Sölle und Torfstiche. In dieser Fülle und Vielfalt gibt es das in Deutschland nur hier im Norden.

In den Gewässern der Mecklenburgischen Kleinseenplatte beißen Aal, Barsch, Blei, Plötze, Rotfeder, Schleie, Karausche, Karpfen; Hechte und Zander an. Übrigens auch im tiefen Winter und selbst bei zugefrorenen Seen. Dann sieht man die Einheimischen auf einem Schemel hocken und auf ein Loch im Eis starren. Ihre Geduld würdigt hin und wieder ein Barsch, ein Hecht oder ein Zander.

Ausrüster von Angel- Equipment gibt es in Wesenberg, Mirow, Neustrelitz oder Fürstenberg.

Die Seegröße, riesige Schilfgürtel und Wälder am Ufer machen ein Boot fast unumgänglich. An vielen Stellen können führerscheinfreie 5 PS- Boote gechartert werden.

Wie überall in Deutschland braucht man in Mecklenburg-Vorpommern einen Fischereischein, wenn man mit Rute und Rolle auf Pirsch gehen will. Hinzu kommt die Angelkarte, die für die meisten Gewässer als Tages-, Wochen- oder Monatskarte bei den Pächtern, also den Fischern bzw. der Fischereigenossenschaften gekauft werden kann. Aber auch Angelgeschäfte und Tourist-Informationen bieten solche Karten an.

Touristen-Fischereischein

  • Touristinformationen
  • Kurverwaltungen
  • Campingplatzbetreibern
  • Angelserviceunternehmen
  • Binnenfischern
  • anderen Anbietern vertrieben werden, sofern sie behördlich dazu ermächtigt werden.

Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Erwerben kann ihn jedermann, der älter als 10 Jahre ist und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann.
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 20,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.

Angelkarten gibt es z.B. bei den hiesigen Fischern

1. Meisterbereich Ahrensberg
Fischereimeister Torsten Hagen
Wildhof 2/ Hausbrücke
17255 Ahrensberg
Tel.: (03 98 32) 2 02 30

Gewässer: Drewensee, Wagnitzsee, Großer Priepertsee, Menowsee, Ziernsee, Plätlinsee, Ellbogensee

2. Meisterbereich Wesenberg
Fischereimeister Dieter Bork
Fischereihof
17255 Wesenberg
Tel.: (03 98 23) 2 02 68
Gewässer: Woblitzsee, Großer und Kleiner Labussee, Useriner See, Kluger See


3. Meisterbereich Canow
Fischereimeister Wolfgang Bork
Fischerei
17255 Canow
Tel.: (03 98 28) 2 04 76

Gewässer: Labussee, Gobenowsee, Klenzsee, Rätzsee, Krummer Woklow See, Canower See, Großer und Kleiner Pälitzsee, Kleiner Peetschsee

4. Meisterbereich Mirow
Fischereimeister Uwe Hagen
Mühlenstraße 21
17252 Mirow
Tel.: (03 98 33) 2 04 23

Gewässer: Woterfitzsee, Hofsee, Rätzsee, Leppinsee, Großer und Kleiner Kotzower See, Granzower Mössen, Mirower See, Zotzensee, Vilzsee, Zethner See, Schwarzer See, Fehrlingsee, Peetscher Dorf- Schulzen- See


Weitere Informationen zu den Fischereihöfen, Angelkarten, Bedingungen und Anforderungen sowie zur Direktvermarktung von Fischprodukten gibt es bei der Seenfischerei "Obere Havel" e.G. Wesenberg.


5. Meisterbereich Neustrelitz
Fischereimeister Glashagen
Seestraße 15a
17235 Neustrelitz
Tel.: (0 39 81) 20 08 42

Gewässer: Zierker See, Kalkloch, Kammerkanal, Bürgersee, Prälanksee, Röthsee, Schulzensee, Peutschsee, Feutschsee, Wittpol, Kleiner Gadow, Großer Gadow, Grammertiner Teich, Plasterinsee, Lanzsee, Kulowsee, Großer Brückentinsee, Domjüchsee, Fürstenseer See, Godendorfer See, Großer Keetzsee, Kleiner Keetzsee, Lutowsee, Wutschendorfer Pöhl, Schmoorzsee, Dabelower See

Tipps für Angler

Wassersport auf der Ostsee und im Binnenland ist ein einmaliges Erlebnis. Damit es auch beim ungetrübten Vergnügen bleibt, bitten wir in Ihrem eigenen Interesse um die Beachtung folgender rechtlicher und Sicherheitshinweise:

  • Voraussetzung für den Fischfang ist der Besitz eines Fischereischeins, zusätzlich ist der Erwerb einer Anglererlaubnis notwendig.
  • Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt.
  • Die Anglererlaubnis für Küstengewässer ist bei den Amtsstellen der oberen Fischereibehörde sowie in ausgewählten Anglerläden erhältlich.
  • Die Angelberechtigung für Binnenseen und Pachtgewässer ist über die Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes MV bzw. bei den jeweiligen Pächtern zu bekommen. Die Gebühren für die Ausstellung der Dokumente liegen zwischen sechs und dreißig Euro.
  • Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Einhaltung der geltenden Vorschriften des Fischerei- und Naturschutzrechtes. Informationen dazu erhalten Sie bei jedem örtlichen Anglerverein, Fischereibehörden und -verbänden.



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